Sowohl die Durchführung gesetzlicher Jahresabschlussprüfungen nach § 316 HGB als auch die freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen gehört zu unseren Kernkompetenzen. Gerne prüfen wir auch anlassbezogen Ihre Jahres- bzw. Zwischenabschlüsse unter Anwendung der Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Die für die Durchführung der gesetzlichen Abschlussprüfungen erforderliche Bescheinigung nach § 40 Abs. 3 WPO liegt vor.
Gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen
Je nach Förderprogramm bestätigen wir die zweckentsprechende Verwendung empfangener Fördermittel zur Bestätigung der Durchführung von Maßnahmen entsprechend der Zuwendungsbestimmungen. Hierbei beachten wir die durch die Zuwendungsgeber gestellten Anforderungen an die Dokumentation und geben gerne Empfehlungen zur organisatorisch optimalen Umsetzung der diesbezüglichen Aufzeichnungsvorschriften.
Der Einrichtung und Pflege einer Planungs-, Investitions- oder Kostenrechnung als Instrument des internen Rechnungswesens geht jeweils eine Analyse der Zielstellung einerseits und der Kosten-Nutzen-Verhältnisse in Bezug auf die gewählten Rechnungsweseninstrumente andererseits voraus. Die softwareseitigen Möglichkeiten erlauben inzwischen detaillierte Planungs-, Investitions-, Finanzierungs- sowie Kostenrechnungen, die Ihren unternehmensindividuellen Informationsanforderungen genügen. Gerne prüfen wir die sachgerechte Einrichtung Ihres Rechnungswesens.
Die Absicht, ein Unternehmen zu kaufen oder zu verkaufen, geht mit einer Vielzahl von betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen einher. Gerne unterstützen wir Ihre strategischen Überlegungen, erörtern etwaige Synergien und Risiken, klären Fragen der Rechtsform, führen betriebswirtschaftliche und steuerliche Due Diligence-Prüfungen durch und begleiten Ihr Vorhaben bis zur Realisierung. Gerne führen wir in Ihrem Auftrag auch ein Bieterverfahren durch.
Wir analysieren die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens (Vermögensstruktur, Ertrags- und Finanzlage, steuerliche Situation etc.) und etwaige Krisenursachen, entwickeln oder überprüfen Sanierungskonzepte. Wir organisieren außergerichtliche Sanierungsvergleiche mit den Gläubigern und beurteilen, ob Fortführungskonzepte realisierbar sind. In diesem Zusammenhang verhandeln wir auch über die Gewährung von Sanierungskrediten und beantragen Fördermittel.
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung und verhandeln mit Kreditinstituten bzw. Beteiligungsunternehmen, um einerseits eine kostenoptimale Finanzierung Ihres Unternehmens sicherzustellen und andererseits die erforderliche Flexibilität für weitere Vorhaben zu erhalten. Unser Angebot richtet sich sowohl an privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, kommunale Betriebe oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen, als auch an Kreditinstitute, die im Rahmen der Kundenbetreuung auf Problemsituationen aufmerksam werden und ihre Kunden bei der Bewältigung solcher Situationen unterstützen.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Bereits seit dem Jahr 2007 befassen wir uns intensiv mit der Prüfung doppischer Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse nach geltendem Landesrecht und führen die Prüfungen in enger zeitlicher und fachlicher Abstimmung mit Ihnen durch. Neben der Erstellung der Prüfungsberichte, erstatten wir dem Stadtrat/Gemeinderat gerne im Rahmen einer Präsentation Bericht über die Ergebnisse unserer Prüfungstätigkeit. Die genannten Prüfungsleistungen erbringen wir auch gerne für Zweckverbände, deren Rechnungswesen sich nach den Vorschriften der jeweiligen Gemeindeordnung richtet.
Die Kassenprüfung nach dem jeweiligen Landesgesetz (z. B. § 106 SächsGemO) führen wir gerne als Nebenleistung zur doppischen Jahresabschlussprüfung aber auch als separaten Auftrag durch. In diesem Zusammenhang geben wir Ihnen Empfehlungen zur Verbesserung der Kassenführung und der internen Kontrolle.
Unter Beachtung der jeweiligen Landesvorschriften für die Erstellung von Jahresabschlüssen und deren Prüfung führen wir die Jahresabschlussprüfung für Eigenbetriebe, Zweckverbände, Staatsbetriebe, Anstalten öffentlichen Rechts etc. durch. Gerne geben wir hierbei in einem separaten Kurzbericht Empfehlungen zur Verbesserung des Rechnungswesens und der internen Kontrolle.
Während die örtliche Prüfung von Kommunen seit der Umstellung auf das doppische Rechnungswesen insbesondere die Prüfung des Jahresabschlusses umfasst, sehen die jeweiligen Landesgesetze häufig eine örtliche Prüfung für Eigenbetriebe, Zweckverbände etc. vor, die im Wesentlichen auf die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung und die Umsetzung der geltenden Dienstanweisungen und Beschlüsse abzielt. Gerne führen wir die Prüfung unter Beachtung der vorgeschriebenen Prüfungsgegenstände durch und erstatten schriftlichen Bericht über den Umfang und die Ergebnisse unserer Prüfung.
In Abhängigkeit der an uns herangetragenen Problemstellung und der mit Ihnen gemeinsam erarbeiteten Ziele analysieren wir im Rahmen von Privatisierungs- und Restrukturierungsgutachten sowie Wirtschaftlichkeitsanalysen die sich bietenden Handlungsalternativen und betrachten sowohl materielle als auch nichtmaterielle Aspekte bzw. Vor- und Nachteile, die zu einer konkreten Handlungsempfehlung führen. Die Analysen und Gutachten werden dabei in enger Abstimmung mit Ihnen erarbeitet, um von Beginn an sicherzustellen, dass die Handlungsempfehlung auch durchgesetzt werden kann. Gerne erarbeiten wir in diesem Zusammenhang einen Zeit- und Maßnahmenplan und überwachen die Realisierung.
Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung, Durchsetzung und Realisierung von Sanierungsgutachten bzw. Haushaltssicherungskonzepten.
Sonderprüfungen und Gutachten
Die Hauptversammlung kann zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung (also nicht der gesamten Gründung) oder der Geschäftsführung einen Sonderprüfer bestellen, § 142 AktG. Anlass können bspw. die Vermutung oder Verletzung der kaufmännischen Sorgfaltspflichten des Vorstands oder Zweifel an der ordnungsgemäßen Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sein. Die zu prüfenden konkreten Vorgänge werden durch Beschluss festgelegt. Über die Durchführung und das Ergebnis unserer Prüfung unterrichten wir Sie in einem schriftlichen Bericht, so dass Sie in die Lage versetzt werden, sich auf Basis unserer Prüfung ein eigenes Urteil zu bilden.
Sie planen eine Kapitalerhöhung in Ihrer Aktiengesellschaft? Wenn diese durch Sacheinlagen erfolgt, d. h. durch Einlagen, die nicht durch Einzahlung des Ausgabebetrags aufgebracht werden, bedarf es der Kapitalerhöhungsprüfung nach § 183 Abs. 3 AktG. Erfolgt die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, erstreckt sich unsere Prüfung darauf, ob die Bilanz gemäß den Vorschriften über die Gliederung und über die Wertansätze der Jahresbilanz aufgestellt ist, § 207 ff. AktG. Gerne führen wir diese und andere aktienrechtliche Sonderprüfungen für Sie durch.
Wird eine Aktiengesellschaft gegründet und erfolgen Sacheinlagen oder Sachübernahmen, ist die Aktiengesellschaft verpflichtet, eine Gründungsprüfung durchzuführen. Gleiches gilt, wenn entweder ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied zu den Gründern gehört oder für seine Rechnung Aktienübernahmen oder Vorteilsgewährungen erfolgen. Wir prüfen den Hergang der Prüfung und erstatten schriftlichen Bericht gegenüber dem Registergericht.
Mit der für das Jahr 2013 eingeführten Prüfpflicht für Finanzanlagenvermittler ist ein neues Geschäftsfeld entstanden. Gerne führen wir für Sie die Prüfung nach dem IDW Standard PS840 durch. Gerne erörtern wir mit Ihnen die unterschiedlichen Verpflichtungen der Finanzanlagenvermittler sowie in der Praxis häufiger vorkommende Regelverletzungen. Im Ergebnis der Prüfung, ob die § 12 – 23 FinVermV durch den Gewerbetreibenden eingehalten wurden, erstellen wir den Prüfbericht und senden diesen für Sie an die Erlaubnisbehörde.
Gewerbetreibende, die als Bauträger bzw. Baubetreuer tätig sind, unterliegen einer jährlichen Prüfungspflicht (§ 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV). Ziel dieser Gesetzmäßigkeitsprüfung ist es, die Einhaltung der Vorschriften der MaBV zu beurteilen. Im Rahmen unserer wirtschaftsprüfenden Leistungen führen wir mit einem erfahrenen Prüfungsteam für Sie die Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung durch.
Im Wirtschaftsleben sind effiziente Unternehmensstrukturen unabdingbar. Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Gesellschaft bspw. mit einer anderen zu verschmelzen oder Unternehmensteile abzuspalten, bedarf es stets der Ermittlung von Unternehmenswerten und Umtauschverhältnissen. Wir prüfen und berichten über die Vollständigkeit der Verträge, die Methodik zur Ermittlung des vorgeschlagenen Umtauschverhältnisses, die Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und beurteilen die Angemessenheit des vorgeschlagenen Umtauschverhältnisses.
Wenn Sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, bedarf es einer Qualitätskontrollprüfung im Sinne des § 57a WPO. Ziel ist die Überprüfung, ob die Regelungen zur Qualitätssicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Berufssatzung insgesamt und bei der Durchführung einzelner Aufträge eingehalten werden. Wir sind als Qualitätskontrollprüfer registriert und führen gerne diese Prüfung durch.